Gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich!
Erfolgreiche Schulen beziehen Eltern ein, denn die Mitarbeit von Elternvertretungen ist eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Elternvertreter haben das Recht, sich zu allen Fragen und Entscheidungen in der Schule zu äußern.
Elternvertretung in Schulen bedeutet Mitwirkung!
Mitwirkung heißt, dass Eltern die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages unterstützen. Damit eine gute Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern gelingt, müssen die jeweiligen Vorhaben gemeinsam erörtert werden. Ein Mitwirkungsrecht haben Eltern bei bestimmten Entscheidungen wie beispielsweise bei der Einführung neuer Schulbücher, dem Verkauf von Esswaren und Getränken oder der Bildung kleinerer Klassen. Die Eltern sind vor grundsätzlichen Entscheidungen anzuhören.
Schule muss für Eltern durchschaubar sein!
Eine optimale Meinungsbildung der Eltern kann nur gelingen, wenn die Eltern von der Schulleitung oder den Lehrkräften über alle wesentlichen Angelegenheiten informiert werden. Die Unterrichtung der Eltern über beabsichtigte Maßnahmen soll dabei auch auf mögliche Konsequenzen aufmerksam machen und Alternativen einbeziehen.
Durch die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen dem Elternhaus und der Schule geschaffen werden.
Die Elternvertreter sind mitverantwortlich, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schülern, Eltern und Lehrkräften im Sinne von partnerschaftlicher, gemeinsamer Verantwortung für Bildung aufzubauen. Sie können helfen, Problemen vorzubeugen und im Konfliktfall eines Schülers mit der Schule Problemlösungen durch Gespräche mit den Lehrkräften, dem Schüler und dem betroffenen Elternhaus zu erarbeiten.
Eine Arbeitsfeld aus dem Projekt "Lernen vor Ort"
Kontakt: Corinna Bautsch


