Die Klassenelternschaft (Erziehungsberechtigte) wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/-in. Diese Elternvertreter sollen pro Schuljahr zwei Elternversammlungen in ihrer Klasse durchführen. „Eine Elternversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung oder die Klassenlehrer/-in dies verlangt." (NSchG, § 89). Die Terminwahl sollte mit dem Klassenlehrer abgesprochen werden.
Folgende organisatorische Unterstützung der Klassenelternschaft hat sich bewährt:
- zu Beginn des Schuljahres eine aktuelle Adressliste an alle Eltern verteilen
- einen Eltern-Brief mit einer Übersicht über Fächer, Lehrer und Sprechzeiten
- ein weiteres Informationsblatt über die Klassensituation pro Schuljahr, auf dem auch die Aktivitäten der Parallelklassen beschrieben sind
Tipp: Fragen Sie nach, ob die Eltern einen „Eltern-Stammtisch" wünschen. Meistens möchten Eltern von Grundschulkindern gerne von anderen Eltern in gemütlicher Atmosphäre hören, wie es Ihren Kindern in der Schule geht und was in andern Klassen passiert. Auf den üblichen Elternabenden ist dafür oft zu wenig Zeit. Auch in höheren Klassen, z.B. nach dem Wechsel der Kinder auf eine weiterführende Schule, nutzen Eltern einen Stammtisch gern zum Kontakte knüpfen und Austausch. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule bringen, bekommen so oft erst die Gelegenheit, auf anderem Wege als per Elternbrief, Information zu erhalten und Nachfragen zu stellen.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat wählt die/den Elternratsvorsitzende/n und den/die Stellvertreter/-in. In den Kooperativen Gesamtschulen wird zunächst der Schulzweigelternrat gewählt, der den jeweiligen Schulzweig (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) vertritt. Die/der Vorsitzende des Schulelternrats lädt zweimal im Schuljahr ein. Aus diesem Gremium werden die Vertreter für die Fachkonferenzen (FK), wie auch die Gesamtkonferenzen (GK) gewählt.
- Kontakt zum/r Klassenlehrer/-in, der/m Schulelternratsvorsitzenden und den Erziehungsberechtigten der Klasse halten und auch selbst Gesprächsmöglichkeiten eröffnen.
- Die vom Schulelternrat gewählten Vertreter/-innen im Schulvorstand, in den Konferenzen und Ausschüssen, sollen die Belange der Eltern vertreten und in den Elterngremien der Schule über ihre Arbeit berichten.
- Erziehungsberechtigte können einzelne Mitglieder des Schulelternrats mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Tipp: Geben Sie der Klassenelternschaft Gelegenheit, die Schule ihrer Kinder auch als Ort für sich selbst wahrzunehmen und sich dort wohlzufühlen. Schule ist heute anders, als sie es zu der Schulzeit vieler Eltern gewesen ist! Das können Eltern durch die Elternvertretung erleben: Die Eltern sind wichtige Bildungsbegleiter ihres Kindes und gehören zur eigenverantwortlichen Schule fest dazu.
Eine Arbeitsfeld aus dem Projekt "Lernen vor Ort"
Kontakt: Corinna Bautsch


